Versicherungsvergleich - private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenkasse


Ein Versicherungsvergleich zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung soll demjenigen, der die Möglichkeit hat sich privat zu versichern, die Vorteile von Privatversicherungen aufzeigen. Der Versicherungsvergleich soll aber auch dem gesetzlich Pflichtversicherten die Versorgungslücken aufzeigen und helfen, sich sinnvoll und ergänzend zu versichern. Ein Versicherungsvergleich kann die eigene, ganz persönliche Gesundheitsreform bedeuten und geht, dank unserer modernen Technik, über das Internet einfach und schnell.


Versicherungsbeiträge und Leistungen der Versicherungen vergleichen



Was die meisten Menschen bei einem Versicherungsvergleich vorrangig interessiert sind die Versicherungsbeiträge, die Monat für Monat aufzuwenden sind. Der Versicherungsvergleich von Leistungen kommt in den meisten Fällen erst an zweiter Stelle. Da wir aber bereits an anderer Stelle auf die Berechnung der Beiträge eingegangen sind und die Beitragsunterschiede bei den privaten Versicherungen recht groß sind, möchten wir hier einmal die Leistungen der Versicherungen vergleichen.

Private Versicherungen Gesetzliche Versicherungen
Versicherungsvergleich
ambulante Heilbehandlung
freie Arztwahl, auch ohne kassenärztliche Zulassung. Bezahlt werden darüber hinaus auch alternative Heilmethoden.
Praxisgebühr: keine
ambulante Heilbehandlung
Jeder gesetzlich krankenversicherte erhält die gleichen Leistungen – Grundversorgung und Vorsorgemaßnahmen im Krankheitsfall sind somit gesichert. Die Arztwahl ist dem Versicherten freigestellt, solange dieser eine kassenärztliche Zulassung hat. Alternative Heilmethoden sind in der Regel nicht zugelassen.
Praxisgebühr: 10 Euro pro Quartal
Versicherungsvergleich
Arzneimittel
Bezahlt werden alle Rezepte von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern für alle wissenschaftlich anerkannten Arzneimittel.
Arzneimittel
Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf Arzneimittel sofern sie in Deutschland zugelassen, apothekenpflichtig und ärztlich verordnet sind (Rezept). Bestimmte Arzneimittel werden allerdings von der Krankenkasse nicht mehr bezahlt. Hierzu zählen Medikamente zur Behandlung geringfügiger Gesundheitsstörungen wie zum Beispiel Hustensäfte, Medikamente aus der sogenannten Negativliste, die wegen ihrer Unzweckmäßigkeit oder Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen sind und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Zuzahlungen betragen 10 Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Versicherungsvergleich
Massagen, Therapien und Hilfsmittel
sind versichert. In welchem Umfang hängt von dem versicherten Tarif ab.
Massagen, Therapien und Hilfsmittel
Verordnet der Arzt spezielle Massagen oder Therapien, müssen in der Regel 15 Prozent zugezahlt werden. Im Bereich der Hilfsmittel (Hörgeräte, Gehhilfen usw.) ist die Kasse berechtigt vom Versicherten eine Eigenbeteiligung zu verlangen. In der Regel beträgt diese Zuzahlung 10 Prozent des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens aber 10 Euro. Die Kosten für Brillen werden für Versicherte über dem 18. Lebensjahr nicht mehr bezahlt, es sei denn, es liegt eine schwere Sehbeeinträchtigung vor, oder die Sehschärfe hat sich um mindestens 0,5 Dioptrien verändert. Brillengestelle müssen komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.
Versicherungsvergleich
stationäre Heilbehandlung
Falls gewünscht, ist die Behandlung durch den Chefarzt möglich. Die Unterbringung kann im Ein- oder Zweibettzimmer erfolgen (Tarifabhängig).
stationäre Heilbehandlung
Die Kosten für eine stationäre Behandlung werden von den Krankenkassen ohne zeitliche Begrenzung vollständig übernommen. In der Wahl des Krankenhauses ist man allerdings eingeschränkt. Der behandelnde Arzt muss in das nächstgelegene Krankenhaus, das die notwendige Therapie durchführen kann, einweisen. Behandelt wird man im Krankenhaus durch den diensthabenden Arzt, hat aber Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen. Ein Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer besteht nicht. Die Zuzahlung im Krankenhaus beträgt zur Zeit 10 Euro pro Tag, jedoch für maximal 28 Kalendertage.
Versicherungsvergleich
Zahnersatz
Es wird auch höherwertiger Zahnersatz erstattet, hierzu zählen unter anderem auch Implatate. Je nach Tarif übernimmt die Privatversicherung zwischen 60 und 90 Prozent.
Zahnersatz
Der gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf einen medizinisch notwendigen Zahnersatz, wie beispielsweise Zahnkronen, Brücken oder Inlays. Die Kasse übernimmt einen Festzuschuss zum Zahnersatz in Höhe von ca. 50 Prozent für den einfachen Zahnersatz. Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der eigenen Vorsorge ab. Kann man Vorsorgenachweise der letzten fünf Jahre vorweisen, erhöht sich der Anteil auf 60 Prozent, kann man sogar 10 Jahre regelmäßige Kontrolle nachweisen, gibt es bis zu 65 Prozent.
Versicherungsvergleich
Geltungsbereich
Private Versicherungen gelten meist ohne zeitliche Begrenzung für Europa, oft aber auch weltweit für 2 Monate.
Geltungsbereich
Gesetzlich Versicherte sind im Inland und in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, versichert.


Gut zu wissen... für alle, die sich nach diesem Versicherungsvergleich für eine Privatversicherung entschieden haben: Private Versicherungen müssen mindestens den gleichen Leistungsumfang anbieten wie die gesetzlichen Krankenkassen (Basistarif).

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