Private Versicherungen / gesetzliche Versicherungen – Wissenswertes auf einen Blick

Private Versicherungen sind in einigen Lebenssituationen unerlässlich. Wer sich vor großen Risiken und den damit verbundenen Kosten schützen möchte, der schließt diese Lücken durch private Versicherungen ab. Die gesetzliche Absicherung, besonders im Bereich Krankheitskosten soll hier auf keinen Fall schlecht geredet werden. Es ist gut, dass es diese Form von Versicherungsschutz gibt und zwar für jeden. Der Vorteil ist der, dass es eine sichere Grundversorgung mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz gibt, an der auch Arbeitslosigkeit, chronische Erkrankungen oder finanzielle Schwierigkeiten nichts ändern. Es ist allerdings auch kein Geheimnis, dass unser Gesundheitssystem nicht mehr funktioniert wie vor 50 Jahren, obwohl es sich im internationalen Vergleich noch immer auf hohem Niveau befindet. An dieser Stelle möchten wir noch einmal die Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung und die Versicherungsbedingungen einer Privatversicherung zusammenfassen.








Versicherungsbeiträge

Private Versicherungen Gesetzliche Krankenkassen
Die Versicherungsbeiträge sind nicht einkommensabhängig sondern ergeben sich aus Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Die Beitragssätze sind bei allen Krankenkassen gleich und liegen momentan bei 14,9 %.
In beiden Fällen besteht Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss

Versicherungstarife
Private Versicherungen Gesetzliche Krankenkassen
Versicherungstarife, die zu den persönlichen Voraussetzungen passen, können individuell vereinbart werden. Der Versicherungsschutz ist gesetzlich festgelegt und für alle gleich.




Vorteile – gesetzliche und private Versicherungen
Dies ist kein Versicherungsvergleich, den hatten wir bereits auf einer anderen Seite durchgeführt. Hier sollen einzig und allein die Vorteile der Versicherungen aufgezeigt werden.
Private Versicherungen Gesetzliche Krankenkassen
freie Arztwahl freie Arztwahl, solange dieser kassenärztlich zugelassen ist
freie Krankenhauswahl kostenlose Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Familienmitgliedern (Ehepartner, Kinder)
Chefarztbehandlung Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
Ein- oder Zweibettzimmer Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Falle eines Krankenhausaufenthaltes der Mutter wenn der Vater berufstätig ist
Kostenkontrolle durch Wahl einer hohen Selbstbeteiligung oder eines Tarifes mit weniger Leistungen Krankengeld – auch bei Erkrankung des Kindes
Heilpraktikerleistungen, hochwertiger Zahnersatz und Brillen können mitversichert werden besonders geeignet für junge Familien und chronisch kranken Personen
Europaweiter Versicherungsschutz, weltweit bis zu 2 Monaten Mutterschaftsgeld
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung möglich Vorsorgekuren, Mutter-Kind-Kuren
Befreiung von Zuzahlungen bei sehr niedrigem Einkommen oder einer chronischen Erkrankung möglich


Kündigung Versicherung
Private Versicherungen Gesetzliche Krankenkassen
Durch den Versicherungsnehmer:
drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres oder außerordentlich bei einer Beitragsanpassung oder Eintritt der Versicherungspflicht
Durch die Versicherungsgesellschaft:
Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Kündigung zum Ende des übernächsten Monats

freiwillig Versicherte:
Die Krankenkasse kann dem freiwillig Versicherten kündigen wenn dieser zwei Monate lang keine Beiträge bezahlt
Fazit: Selbst wenn man nicht in der Situation ist, bei einer privaten Versicherungsgesellschaft eine Krankheitskostenvollversicherung abzuschließen und auch keine Mittel für ergänzende private Versicherungen aufbringen kann, ist man durch die gesetzlich festgeschriebene Grundversorgung gut versichert.

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