Was sind Krankenversicherungen

Diese Art von Versicherungen ist vor allem eins – sehr, sehr sinnvoll!

Weil diese Versicherung so wichtig ist, hat der Gesetzgeber 2007 entschieden, dass jeder deutsche Bundesbürger eine Krankenversicherung haben muss. Dabei spielt es keine Rolle ob man eine gesetzliche oder private Versicherung abschließt. Krankenversicherungen erstatten ihren Versicherten die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bei Erkrankungen oder nach Unfällen und helfen dem Versicherten im Krankheitsfall wieder auf die Füße zu kommen. Versichert sind außerdem die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stehen oder den zahnärztlichen Bereich umfassen. Bis zu welcher Höhe und in welchem Umfang die genannten Kosten abgedeckt werden hängt von der Art der Versicherungen und von den Tarifen ab.

In Deutschland unterscheidet man die Arten der Versicherungen nach gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil unseres Sozialversicherungssystems, während die privaten Versicherungen als Teil des gesamten Gesundheitssystems gesehen werden können.

Verfolgt man die Geschichte der Krankenversicherungen zurück, wird deutlich warum es diese zwei Varianten überhaupt gibt. Zum Ende des 19.Jahrhunderts wurde die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt, die aber zunächst die schlechter verdienende Bevölkerung, also die damalige Arbeiterklasse, absichern sollte. Daraufhin reagierten private Versicherungen mit Tarifen, die Selbständige und Personen mit einem höheren Einkommen versicherten. Die Beiträge bei den gesetzlichen Versicherungen errechneten sich bereits damals nach der Höhe des Einkommens und bei den privaten Versicherungen vorrangig nach dem Eintrittsalter. Bis heute gilt außerdem, dass sich nur Personen ab einer bestimmten Einkommenshöhe privat versichern können. Nur wer diese Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann sich eine private Versicherung suchen. Damit es aber nicht zum ständigen Wechsel zwischen Versicherungspflicht und freiwilliger Versicherung kommt, muss diese Grenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden. In den meisten Fällen bleibt das Einkommen dann auch über dieser Grenze, so dass einer privaten Versicherung nichts mehr im Wege steht.

Versicherungen und die Beitragsberechnung

Bei den gesetzlichen Versicherungen wird der Beitragssatz auf Basis staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich in erster Linie auf medizinisch notwendige, ausreichende und zweckmäßige Leistungen, das heißt sie bieten jedem Versicherten einen gewissen Grundschutz gegen anfallende Krankheitskosten. Der Beitrag ist im Gegenteil zu den privaten Versicherungen nicht risikoabhängig sondern auf das Einkommen und den beruflichen Status bezogen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Versicherungen ist mittlerweile für alle Versicherten gleich und liegt seit dem 1. Juli 2009 einheitlich bei 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber zahlt 7 Prozent des Krankenversicherungsbeitrages und somit etwas weniger als die Hälfte. Wurde der Beitrag für diese Versicherungen vor dem 1. Juli 2005 noch je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt, wird der Arbeitgeber jetzt ein wenig entlastet und kann seine Personalnebenkosten reduzieren. Einen Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Versicherungen gibt es aufgrund des einheitlichen Beitragsatzes so gut wie nicht mehr. Konnte man sein Nettogehalt früher durch den Wechsel zu einer günstigeren Kasse aufbessern, so kann man heute nur noch die Leistungen der Versicherungen vergleichen und in diesem Bereich das Beste für sich herausholen.

Die Berechnung von privaten Tarifen sieht anders aus. Die privaten Versicherungsgesellschaften berechnen den Beitrag vor allem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten, das heißt der Beitrag ist hier vollkommen einkommensunabhängig, während in der gesetzlichen Krankenkasse eine Art Umverteilungsverfahren stattfindet. Besser verdienende zahlen hier mehr als schlechter verdienende und fangen mit ihrem Beitrag zudem auch die beitragsfreien Mitglieder auf. Dieses Verfahren kennen die privaten Versicherungen nicht. Hier zählt das persönliche Risiko und zwar von jedem Versicherten. Eine beitragsfreie Mitversicherung, von zum Beispiel nicht erwerbstätigen Familienmitgliedern, gibt es hier nicht. Allerdings bilden die privaten Versicherungsgesellschaften, anders als die gesetzlichen Krankenkassen, sogenannte Altersrückstellungen. Das heißt, die privaten Versicherungsgesellschaften planen einen Teil des Beitrages bereits heute für die Kostensteigerung im Alter des Versicherten ein. Ein junger und gesunder Versicherungsnehmer kostet den Versicherungen oft wenig Geld während mit zunehmendem Alter auch meist die Gesundheitskosten zunehmen. Ohne diese Rückstellungen wäre der Beitrag für ältere Versicherte so gut wie nicht finanzierbar, besonders auch, weil die Rente im Alter in den meisten Fällen nicht das Einkommen bietet wie man es aus dem aktiven Berufsleben gewohnt ist.

Krankenkassen in Deutschland – Vergleich gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von verschiedenen geöffneten Krankenkassen. Zur Zeit hat man neben einem großen Leistungsangebot und vielen Tarifen die Wahl zwischen 15 allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK's), 9 Ersatzkassen (EK), 13 Innungskrankenkassen (IKK's) und über 120 Betriebskrankenkassen (BKK's).

Ungefähr 70 Millionen Deutsche sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert – alle in einer Solidargemeinschaft. Einige mit hohem Beitrag, andere mit niedrigem Beitrag und wieder andere beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung. Jeder, der in einer dieser gesetzlichen Versicherungen versichert ist, hat Anspruch auf alle notwendigen Behandlungen und auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und wer ein sehr niedriges Einkommen hat, wird zudem sogar von Zuzahlungen befreit. Der Leistungsumfang der Krankenkassen ist vom Gesetzgeber festgesetzt worden und umfasst die medizinische Grundversorgung im Krankheitsfall. Zu den grundsätzlichen Leistungsansprüchen dieser Versicherungen, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind, zählen:



Obwohl die Beitragssätze und die Grundleistungen bei allen Versicherungen gleich sind, weichen einige Leistungen und auch der Service teils stark voneinander ab. Versicherungsvergleiche können sich hier durchaus lohnen. Einige Krankenkassen belohnen zum Beispiel gesunde Versicherte die wenig zum Arzt gehen mit speziellen Tarifen. Andere bieten Gesundheitskurse im Urlaub an oder übernehmen die Kosten für homöopathische Behandlungen.

Wer nach einem Versicherungsvergleich eine Kasse findet, die bessere Leistungen bietet und daher einen Wechsel anstrebt, kann dies problemlos zum Ende des übernächsten Monats tun. Heute darf man die Versicherungen beziehungsweise die Krankenkasse frei wählen. Noch vor ein paar Jahren waren die berufliche Tätigkeit und die Satzungen der jeweiligen Kassen ausschlaggebend für die Versicherungen. So waren Techniker Krankenkassen nur für Techniker geöffnet und die Ersatzkassen nahmen meist nur Angestellte auf.

Mit einem formlosen Schreiben ohne Begründung kann man die Versicherung kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Nach der Kündigung sollte man sich schnellstmöglich mit der Bestätigung der alten Krankenkasse bei der neuen anmelden. Wichtig: Nach einem Wechsel muss man mindestens 18 Monate lang der neuen Kasse treu bleiben. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat man, wie bei anderen Versicherungen auch, nach einer Beitragsanpassung oder Kürzung der zugesagten Leistungen.

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